AGB
M2 Watches
M2 Watches
Schlösselgasse 10/7
1080 Wien
Ust.-IdNr. ATU 70607024
FN 438690h
EMAIL: office@m2watches.com
TELEFON: +43 (664) 343 2296
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (m2watches OG) über die Webseite www.m2watches.com schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen zur Gänze widersprochen. Sollte diesen nicht widersprochen werden können, würde deshalb auch kein ordnungsgemässer Vertrag zustande kommen.
(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren. Die von uns angeboten Waren (sowohl auf dieser Webseite als auch über Inserate auf anderen Webseiten) sind unverbindliche Einladungen zur Offertenlegung Ihrerseits, jedoch keinesfalls verbindliche Angebote unsererseits. (Das verhindert, dass Uhren doppelt verkauft werden)
(2) Wir laden Sie ein ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) durch Kontaktaufnahme (per Telefon oder per Email) bei uns abzugeben.
(3) Die Annahme des Ihres Kaufangebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt von uns durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail). Sollten Sie binnen 3 Tagen keine entsprechende Nachricht erhalten haben, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Zahlungen werden in diesem Fall von uns unverzüglich zurückerstattet.
(4) Offerten zur Angebotslegung und auch etwaige Angebote sind beidseitig unverbindlich solange sie nicht ausdrücklich angenommen werden. Das heisst, das bis zum Zustandekommen des Kaufvertrages (durch Angebotslegung und -annahme) das Produkt einem anderen Interessenten verkauft werden kann.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
§ 4 Gewährleistung, Garantie und Umtauschrecht
(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. Darüber hinaus garantieren wir für 6 Monate, dass das Produkt der Beschreibung entspricht. (Garantie)
(2) Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist, abweichend von der gesetzlichen Regelung, sechs Monate ab Ablieferung der Ware und darauf folgend nochmals (einmalig) sechs Monate, wobei nach Ablauf der ersten sechs Monate die Beweislast, dass die gelieferte Sache nicht dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vertraglich vereinbarten Zustand entsprach, automatisch auf Sie über geht.
(3) Wir behalten uns das Recht vor für Wasser- und Fallschäden keine Gewähr zu leisten. Ein eigenständiges Öffnen der Uhr durch Sie oder durch Dritte führt mit sofortiger Wirkung zum Ausschluss jedweder Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche.
(4) Als „Beschaffenheit der Ware“ gelten nur unsere eigenen Angaben als vereinbart, nicht jedoch offizielle Produktbeschreibungen des Markenrechtlichen Eigentümers, der Herstellerssonstigen Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers. Dies gilt insbesondere für Wasserdichtheit der Uhren.
(5) All unsere Uhren (soweit nicht anders in der Angebotsbeschreibung angeführt) sind NICHT Wasserdicht. Sie sind auch NICHT wasserdicht wenn „Waterproof“ am Gehäuse steht. Wasserdichtheit ist grundsätzlich nur ein Augenblickszustand. Es gilt deshalb ein Garantie- und Gewährleistungsausschluss insbesondere für Wasserschäden als beidseitig vereinbart.
(5) Für als „ganggenau“ beschriebene Uhrwerke gilt eine Abweichung von +1,5 // -1,5 Minuten pro Tag (24h) als ganggenau vereinbart. Die meisten der verkauften Uhren weisen deutlich bessere Gangwerte (+-15 Sekunden) auf, was jedoch keinesfalls garantiert bzw. gewährleistet werden kann – auch wenn in der Inseratsbeschreibung als Augenblickszustand angeführt. Diese Gangwerte hängen stark vom Lage- bzw. Trageverhalten des Käufers bzw. Magnetismus der Umgebung ab und können daher variieren. Auf Anfrage kann die augenblickliche Ganggenauigkeit der Uhr durch eine Zeitwaagenmessung näher bestimmt werden. Bei Gangabweichungen grösser als +1,5 // -1,5 Minuten pro Tag (24h) gilt die Uhr als Mangelhaft und vereinbarte Garantie- und Gewährleistungsrechte gelten grundsätzlich, sofern sie nicht (insbesondere aber nicht ausschliesslich) Ausnahmen nach §3(4) dieses Blattes erfüllen.
(6) Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt und mit gebotener Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 3 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Garantie- und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
6) Bei Mängeln leisten wir Gewähr durch Nachbesserung (Reparatur). Diese Reparatur darf ausschließlich durch unseren Uhrmacher erfolgen. Für selbstständige Reparaturen oder Reparaturen durch Dritte kann kein Ersatz geleistet werden und alle Garantie- und Gewährleistungsansprüche verfallen dadurch. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Preisminderung oder Umtausch verlangen. Die Mängelbeseitigung gilt längstens nach 3 Monaten als fehlgeschlagen.
7) Umtausch bzw. jedewede Umtauschrechte sind ausgeschlossen sofern nicht, in Ausnahmefällen, im Vorhinein ausdrücklich zugesagt und auf der Rechnung vermerkt. Grund hierfür ist, dass Umtausch sehr, sehr viel Hintergrundarbeit (und damit hohe Kosten) verursacht und man von mündigen Personen erwarten kann einen Luxusgüterankauf gut zu überdenken.
§ 5 Haftung
(1) Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind (a) Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet sowie (b) Pflichten, die der Vertrag uns zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, (c) deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
(2) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auch bei nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(3) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung und Waren.
§ 6 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt österreichisches Recht.
(2) Der Gerichtsstand ist Wien.
(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
§ 7 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.